Facility Management Willow GmbH

  1. Geltung

Für alle Verträge, zum Kauf von Dienstleistungen, gelten ausschließlich die hier in der AGB genannten Bedingungen. Es gelten anhaltend die AGB des Auftragnehmers (Facility Management Willow GmbH). Diese AGB gelten für alle Geschäfte mit dem Auftragnehmer. 

Die AGB können stets verändert werden. Jegliche Veränderungen, Ergänzungen und Erweiterungen erfolgen schriftlich und sind bei Nachfrage immer einsehbar. Bei Veränderungen gilt die aktuellste Version der AGB für zukünftige Geschäfte. Bei bestehenden Geschäften gilt ebenfalls die aktuelle AGB, unter Bestätigung der Auftraggeber.

Die Gültigkeit der AGB wird durch die Unterschrift des Auftraggebers anerkannt, auch wenn kein direkter Bezug darauf genommen wird. Sofern sich die AGB’s der Partner widersprechen, gelten die des Auftragnehmers. Ausnahmen gelten nur bei beidseitiger Absprache in schriftlicher Form.

Der Schriftverkehr erfolgt unter Angabe der Kunden-, Bestell- oder Rechnungsnummer.

2. Angebote

Angebote des Facility Management Willow GmbH sind jederzeit kostenfrei. Sie treten mit der Unterschrift des Auftraggebers in Kraft. Der Auftragnehmer ist verpflichtet innerhalb 10 Tagen dieses Angebot abzulehnen oder anzunehmen. 

Änderungen/ Erweiterungen der Verträge erfolgen schriftlich.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch die Geltung des Angebots, die im Vertrag genannten Leistungen zeitnah, aufrichtig und zuverlässig zu erbringen. Der Auftragnehmer garantiert mit erforderlichem und zuverlässigem Personal diese Bedingungen zu erfüllen.

Verzögerungen der Leistungen sind dann gerichtet, wenn die Ausübung durch Erschwernisse von Seiten des Auftraggebers behindert wird. Die vereinbarte Leistung wird in solchen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt, in Betracht von eventuell steigenden Kosten, geleistet.

Sofern eine Einweisung der zu betreuenden Objekte notwendig ist, erfolgen diese durch den Auftraggeber oder von einer, durch den Auftraggeber, autorisierten Person. Mögliche Gefahren oder Schäden müssen während der Einweisung gründlich durchgegangen werden. Erfolgen jegliche Schäden aufgrund mangelhafter Einweisung, haftet der Auftraggeber.

4. Zahlungsbedingungen 

Voraussetzung für jede Zahlung ist eine Rechnung. Diese erfolgt mit dem im Angebot ausgemachten Preis. Falls für den Auftrag bestimmte Werkstoffe benötigt werden oder extra Leistungen erbracht werden müssen, die nicht im Angebot erhalten sind, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

Winterdienstaufträge werden Pauschal in Teilrechnungen gestellt. Hier gilt, dass der abgemachte Betrag im Vertrag stets bezahlt wird, auch falls keinerlei Einsätze notwendig sind. Diese Pauschallöhne beinhalten bis zu einschließlich 40 Einsätze pro Saison.

Die Zahlungsfrist beginnt unverzüglich nach erhalt der Teil- oder Schlussrechnung und ist innerhalb von 14 Tagen, ohne Skonto, zahlbar. Bei Nichtbezahlung der Rechnungen erfolgt eine Mahnung inklusive Mahngebühr.

5. Bereitstellungspflicht

Werden vom Auftraggeber bestimmte Materialien oder Maschinen zur verfügung gestellt müssen diese stets, für den Auftragnehmer, zugänglich, sicher und ordnungsgemäß gelagert werden. Im Falle, dass der Auftragnehmer Gegenstände zur Leistungserbringung lagern muss, muss der Auftraggeber zur Lagerung einen kostenfreien und geeigneten Raum zur verfügung stellen.

Ist der Zutritt zur Objektbetreuung oder zu Materialien vorausgesetzt, muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass der Auftragnehmer ohne Verzögerungen zutritt zu diesen hat. Wenn dies ohne ein Schlüssel machbar ist, ist es nicht notwendig dem Auftragnehmer Schlüssel zu übergeben. Ist jedoch eine Schlüsselübergabe erforderlich, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese verantwortungsvoll aufzubewahren und gegebenenfalls bei Verlust zu ersetzen. Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt nach Ende, bei nicht Verlängerung des Vertrages. 

6. Schäden und Mängel

Wenn während der Bearbeitung des Auftrags weitere, unbekannte Mängel oder Schäden bekannt werden ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet diese dem Auftraggeber zu melden. Ist die Bearbeitung der Schäden notwendig um den Hauptauftrag zu beenden, können diese vollbracht werden, sofern der Auftraggeber zustimmt.

Bei Beendigung der Leistung gilt der Auftrag als erfüllt und abgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht unmittelbar eingreift und begründete Einwände erhebt, um eine zeitnahe Lösung zu finden. Diese Einwände müssen unter detaillierten Angaben erfolgen, und werden nach Absprache geregelt.

7. Datenschutz

Alle Informationen, die ausgetauscht werden, sind beidseitig vertraulich zu behandeln. Ausgeschlossen sind bereits bekannte und öffentliche Informationen.

8. Haftung

Für jegliche Schäden die durch den Auftragnehmer verursacht werden haftet dieser. Die Verfügung über eine Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers ist bestehend, welche auch bei Nachfrage vom Auftraggeber eingesehen werden kann.

Für jegliche Schäden die durch den Auftraggeber verursacht werden haftet dieser selber. Falls der Auftragnehmer Schäden nicht bemerkt die während der Leistungserbringung verursacht worden sind, muss der Auftraggeber diese bei Entdeckung unverzüglich melden. Andernfalls entfällt die Haftung, von Seiten des Auftragnehmers.

9. Haftungsausschluss

Für Schäden die Aufgrund des Auftraggebers entstanden sind, bei zum Beispiel ungenügende Informationen über das Objekt, die Lage, der zur verfügung gestellten Werkstoffe oder gleichartiges, haftet der Auftragnehmer nicht. 

Potentielle Gefahrflächen die durch Reinigung auftreten dürfen nicht betreten werden solange sie nicht mehr von Gefahr sind. Ansonsten, bei Entstehung von jeglichen Sach- oder Personenschäden ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 

Für jegliche Sach- und Personenschäden, im Winterdienst, die aufgrund zeitlicher Verzögerung bei erhöhten Niederschlagsmengen entstanden sind, wird keine Gewährleistung übernommen. Ebenso bei Schäden die entstehen aufgrund von vom Schnee bedeckten Gegenständen, die nach der Einweisung unbekannt für den Auftragnehmer sind, wird nicht vom Auftraggeber gehaftet.

10. Kündigung

Verträge können jederzeit von uns gekündigt werden, auch bei nicht einhalten der Fristen, wenn die Erfüllung des Auftrags durch unvorhersehbaren Gründen und höheren Gewalten beeinträchtigt wird.

Die Kündigung von Seiten des Auftraggebers erfolg schriftlich unter Einhaltung der Frist und Bestätigung des Auftragnehmers. Nach Ende der Zusammenarbeit sind beide Seiten dazu verpflichtet alle übergebenen Schlüssel und Materialien zurückzugeben.

11. Gerichtsstand& Nichtigkeit

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt der Sitz des Auftragnehmers, mit dem zuständigen Amtsgericht Leutkirch.

Bei einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen mit unwirksamen oder lückenhaften Klauseln, werden die übrigen Bestimmungen und Klauseln nicht beeinflusst. Unwirksame Bedingungen werden durch andere ersetzt, die den angestrebten Zweck ersetzen.

Die in der AGB genannten Bestimmungen sind von beiden Seiten auf eventuelle Rechtsnachfolger oder Erben zu übertragen. 

Der im Vertrag genannte Auftragnehmer ist die Facility Management Willow GmbH.

Stand: September 2019